AGB

Verkaufs- und Lieferbedingen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind.
Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsschluß nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch unsere schriftliche Bestätigung oder Lieferung zustande. Angaben unserer Vertreter sowie mündliche Angaben bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Preise für Deutschland

a) Für Auftragswert bis Euro 250,-- netto wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 5,36 erhoben.
b) Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Bei einem Auftragswert ab 251,-- Euro netto erheben wir einen Energiezuschlag von Euro 0,86.   Werbeartikel sind grundsätzlich ab Werk.
c) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmer verstehen sich alle Preise, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
d) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmer sind wir berechtigt, bei Preisteigerungen von Materialien, Erhöhung der Personalkosten und öffentlichen Abgaben unsere Vertragspreise nachträglich verhältnismäßig zu erhöhen.
e) Alle in unseren Listen und einzelnen Angeboten angegebenen Kleinverkaufspreise sind von uns unverbindlich empfohlene Preise, die wir im Rahmen der kartellrechtlich zugelassenen Mittelstandsempfehlung abgeben.

4. Zahlung

a) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12 %, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB, zu ersetzen. Soweit der Zinssatz gemäß Satz 1 den gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB übersteigt, steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weisen wir einen höheren Verzugsschaden nach, so bleibt uns dessen Geltendmachung vorbehalten.

b) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies besonders vereinbart ist und zwar vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Sämtliche Kosten einschließlich des Diskonts gehen zu Lasten des Bestellers.

c) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, auch wenn wir zu ihrer Begleichung Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig. Soweit wir vorleistungspflichtig sind, ruhen unsere Lieferpflichten und Lieferfristen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist.

d) Unsere Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen, wenn sie sich hierfür durch eine schriftliche Inkassovollmacht ausweisen können.

e) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder gerichtlich festgestellt. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder gerichtlich festgestellt.

f) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit in Höhe der ausstehenden Kaufspreisforderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Fristgeleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. In den vorbezeichneten Fällen kann die Zahlung nicht von der Rückgabe laufender Wechsel abhängig gemacht werden.

5. Lieferung

a) Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretene Betriebsstörungen (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Wir haben auch das Recht, in einem solchen Fall unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
b) Bei von uns zu vertretenden Liefertermin- oder Fristüberschreitungen hat der Besteller das Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehnt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen.
c) Richtige und rechtzeitige Selbstbeteiligung durch unsere Vorlieferanten bleibt vorbehalten. Zeichnen sich Verzögerungen ab, werden wir den Besteller unverzüglich informieren.
Da wir die Ware von einem Vorlieferanten beziehen, sind wir und der Besteller zum Rücktritt von diesem Vertrage berechtigt, wenn wir drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht oder nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
d) Angemessene Teillieferungen sind zulässig.

6. Gefahrübergang

a) Die Transportgefahr trägt in jedem Fall der Besteller. Das gilt auch für den Fall, dass wir fracht- und verpackungsfrei liefern. Bei versichertem Versand berechnen wir dem Kunden 0,5 % des Nettoauftragswertes.
b) Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme durch den Spediteur oder Frachtführer.
c) Beschädigungen oder Verluste durch den Transport hat der Besteller unverzüglich vom Auslieferer bestätigen zu lassen.

7. Mängelansprüche / Schadensersatz

a) Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbessern oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Darüber hinaus stehen dem Besteller die weiteren gesetzlichen Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt.

b) Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug und den §§ 280 ff. BGB, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schadensersatzanspruch des Bestellers beruht

aa) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht ist oder

bb) auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht

(Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder

cc) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder

dd) auf dem Produkthaftungsgesetz

Im Falle einer auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist ein Schadensersatzanspruch gegen uns auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden der Höhe nach begrenzt.
Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

c) Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben.

8. Verjährung von Mängelansprüchen

Ansprüche des Bestellers aufgrund von Mängel verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die ensprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für den Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 478 Abs. 2 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen.

In den Fällen a) bis c) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung (insbesondere § 479 Abs. 2 BGB) und über den Neubeginn der Verjährung.

9. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Begleichung der Rechnung und gegenüber Unternehmern bis zur Begleichung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung und bis zur Befreiung aus allen Eventualverbindlichkeiten vor, wobei die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkenntnis den Eigentumsvorbehalt nicht berühren.
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnunsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden

Bestimmungen:
a) Das Recht des Bestellers, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und weiter zu veräußern endet, sobald sich der Besteller mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet oder er seine Zahlungen einstellt.
b) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller, der die Ware für uns verarbeitet, nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder vermengt, erwerben wir Miteigentum an der neue Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.
c) Der Besteller tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbhalts-ware oder aus sonstigen Veräußerungsgeschäften mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in Höhe unseres Fakturenwertes Miteigentum erlangt haben. Uns steht aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert unserer Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Kaufpreisforderung zu. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, tritt der Besteller hiermit einen Anteil der Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes unserer Vorbehaltsware an uns ab. Hat der Besteller dieser Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an uns ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Besteller in ein Kontokurrentverhältnis mit seinem Abnehmer gestellt, tritt der Besteller hiermit seine Forderung aus dem Kontokurrentverhältnis in Höhe es Fakturenwertes der Vorbehaltsware an uns ab.
Wir nehmen die obigen Abtretungen an.
d) Wir werden die abgetretenen Forderung, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern, nicht einziehen. Der Besteller ist berechtigt, die Forderung so lange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Weisung geben.
Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der insbesondere bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Bestellers erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Besteller zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
e) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Besteller eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzuheben.
f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
g) Wir geben schon jetzt nach Weisung des Bestellers voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 % übersteigt.
h) Nehmen wir auf Grund unseres Vorbehaltes die gelieferte Ware zurück, so liegt nur  dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.
Wir sind zur Rücknahme der Ware berechtigt, wenn der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderung in Verzug gerät.
Der Besteller verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort sowie geltendes Recht

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, auch aus Wechseln und Schecks, wird Bielefeld vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann oder juristische Person des öffentliches Rechts  oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das materielle deutsche Recht unter Ausschluß des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG).

11. Sonstiges

Der Kunde erklärt sich durch die Bestellung damit einverstanden, dass seine Daten einschließlich einer Bankverbindung von uns gespeichert und EDV-mäßig verarbeitet werden.
Zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in denen Berechnungen unter anderem Anschriftendaten einfließen.

 

Walter Twistel GmbH & Co. KG