Versand und Zahlungsbedingungen

1. Preise für Deutschland

a) Für Auftragswert bis Euro 250,-- netto wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von Euro 5,36 erhoben.
b) Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Bei einem Auftragswert ab 251,-- Euro netto erheben wir einen Energiezuschlag von Euro 0,86.         Werbeartikel sind grundsätzlich ab Werk.
c) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmer verstehen sich alle Preise, wenn nichts anderes vereinbart ist, ausschließlich Mehrwertsteuer. Diese wird mit dem im Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt.
d) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmer sind wir berechtigt, bei Preisteigerungen von Materialien, Erhöhung der Personalkosten und öffentlichen Abgaben unsere Vertragspreise nachträglich verhältnismäßig zu erhöhen.
e) Alle in unseren Listen und einzelnen Angeboten angegebenen Kleinverkaufspreise sind von uns unverbindlich empfohlene Preise, die wir im Rahmen der kartellrechtlich zugelassenen Mittelstandsempfehlung abgeben.

2. Zahlung

a) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12 %, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB, zu ersetzen. Soweit der Zinssatz gemäß Satz 1 den gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB übersteigt, steht dem Besteller der Nachweis frei, dass ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Weisen wir einen höheren Verzugsschaden nach, so bleibt uns dessen Geltendmachung vorbehalten.

b) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber hereingenommen. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies besonders vereinbart ist und zwar vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit. Sämtliche Kosten einschließlich des Diskonts gehen zu Lasten des Bestellers.

c) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, auch wenn wir zu ihrer Begleichung Wechsel entgegengenommen haben, sofort fällig. Soweit wir vorleistungspflichtig sind, ruhen unsere Lieferpflichten und Lieferfristen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist.

d) Unsere Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen, wenn sie sich hierfür durch eine schriftliche Inkassovollmacht ausweisen können.

e) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder gerichtlich festgestellt. Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechtes durch den Besteller ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche beruhen auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder gerichtlich festgestellt.

f) Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, die unseren Anspruch gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheit in Höhe der ausstehenden Kaufspreisforderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn uns solche vor Vertragsschluß vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt werden. Wird die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Fristgeleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. In den vorbezeichneten Fällen kann die Zahlung nicht von der Rückgabe laufender Wechsel abhängig gemacht werden.

3. Lieferung

a) Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd. Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder von uns nicht zu vertretene Betriebsstörungen (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Wir haben auch das Recht, in einem solchen Fall unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
b) Bei von uns zu vertretenden Liefertermin- oder Fristüberschreitungen hat der Besteller das Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehnt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen.
c) Richtige und rechtzeitige Selbstbeteiligung durch unsere Vorlieferanten bleibt vorbehalten. Zeichnen sich Verzögerungen ab, werden wir den Besteller unverzüglich informieren.
Da wir die Ware von einem Vorlieferanten beziehen, sind wir und der Besteller zum Rücktritt von diesem Vertrage berechtigt, wenn wir drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht oder nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
d) Angemessene Teillieferungen sind zulässig.